Literaturauswertung AO/FGO/UStG/GewStG/UmwStG/GrEStG/ASt ... / 2.54 § 238 AO (Höhe und ... (2024)

Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.

Beitrag unter anderem enthalten im Haufe Steuer Office Excellence

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Prof. Dr. Georg Schnitter

• 2019

Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung / Vorläufige Zinsfestsetzung / Erstattungszinsen / Säumniszuschläge / § 238 AO / 233a AO / § 236 AO / 240 AO

Nach dem BMF-Schreiben v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448 ergehen Zinsfestsetzungen vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfahren (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) vorläufig. Nach Abschluss der Verfahren erfolgt dann, soweit erforderlich, eine Änderung der Zinsfestsetzung von Amts wegen. Zu beachten ist, dass das genannte BMF-Schreiben keine Bindungswirkung gegenüber den Gemeinden hat. Die Vorläufigkeit der Zinsfestsetzung steht der eingetretenen Zahlungsverpflichtung nicht entgegen. Soll diese verhindert werden, muss Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Nach Auffassung der FinVerw hat auch bei Erstattungszinsen nach §§ 233a, 236 AO insoweit eine vorläufige Steuerfestsetzung zu erfolgen. Dies dürfte nicht zulässig - zumindest aber ermessensfehlerhaft - sein. Im Hinblick auf die Vertrauensschutzregelung in § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO dürfte eine spätere Änderung der Zinsfestsetzung, egal wie das BVerfG entscheidet, ausgeschlossen sein. Es sollte gegen entsprechende Zinsfestsetzungen Einspruch eingelegt werden, um insoweit eine endgültige Steuerfestsetzung zu erreichen. Ansonsten dürfte es möglich sein, jederzeit – also auch bei einer bestandskräftigen vorläufigen Festsetzung von Erstattungszinsen - die Endgültigkeitserklärung zu begehren, da eine Ungewissheit i. S. v. § 165 AO nicht besteht. Da auch in Säumniszuschlägen ein Zinsanteil enthalten ist, sollte im Hinblick auch die Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes ein Teilerlass nach § 227 AO beantragt werden. Gegen einen ablehnenden Bescheid käme dann der Einspruch in Betracht, der dann im Hinblick auf die beim BVerfG anhängigen Verfahren ruhen könnte.

(so Bergan/Martin, Vorläufige Festsetzung von Zinsen nach § 233 i.V.m. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO – Anmerkungen zum BMF-Schreiben v. 2.5.2019, NWB 2019, 2230)

Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung / Vorläufige Festsetzung von Erstattungszinsen / Vertrauensschutz / § 238 AO / 176 AO

Nach dem BMF-Schreiben v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448 ergehen Zinsfestsetzungen vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfahren (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) vorläufig. Dies gilt auch hinsichtlich der Erstattungszinsen. Die FinVerw vertritt insoweit die Auffassung, dass abhängig von der Entscheidung des BVerfG unter Umständen auch eine Aufhebung oder Änderung hinsichtlich der Erstattungszinsen zulasten des Stpfl. möglich ist. Der Auffassung der FinVerw dürfte im Hinblick auf die Vertrauensschutzregelung in § 176 AO nicht zu folgen sein. Danach kann der Stpfl. mit formeller Bestandskraft des Zinsbescheids auf die Erstattungszinsen vertrauen. Vor diesem Hintergrund sollten Erstattungsfälle beschleunigt bearbeitet werden. Bei Verzögerungen seitens der FinVerw sollten Untätigkeitseinsprüche eingelegt und gegebenenfalls Vertrauensschutz nach Treu und Glauben geltend gemacht werden. Fraglich ist auch, ob die Vorläufigkeit selbst angefochten werden kann. Dies dürfte – entgegen der Auffassung des FG Münster in seiner Entscheidung v. 14.9.2006, 3 K 4376/04 Erb – zu bejahen sein.

(so L´habitant, Vertrauensschutz bei vorläufiger Festsetzung von Erstattungszinsen? – Finanzverwaltung hält Änderung zulasten des Steuerpflichtigen für möglich, NWB 2019, 2283)

Verzinsung von Realsteuern/Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Zinshöhe/§ 238 AO

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich der Höhe der steuerlichen Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Anhängig insoweit sind beim BVerfG zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2237/14; 1 BvR 2422/17). Auf der Ebene der FinVerw werden die Zinsfestsetzungen wegen der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit offengehalten (BMF v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448). Demgegenüber verhalten sich die Gemeinden, für die das genannte BMF-Schreiben nicht verbindlich ist, hinsichtlich der Zinsfestsetzungen zu Realsteuern unterschiedlich. Die Gemeinden setzen die Zinsen teils vorläufig und teils endgültig fest. Andere wiederum setzen Erstattungszinsen vorläufig und Nachzahlungszinsen endgültig fest. Soweit die vorläufige Zinsfestsetzung von den Gemeinden abgelehnt wird, berufen sich diese auch zwei Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen sind (OVG NW v. 25.10.2018, 14 B 1366/18; OVG v. 25.2.2019, 14 B 1759/18). Darin wird die Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe unter Hinweis auf die Renditen, die Selbständige und Unternehmen erzielen können, wenn sie vorhandenes Kapital in die eigene selbständige Tätigkeit oder in das eigene Unternehmen investieren, bejaht. Dieser Auffassung dürfte nicht zu folgen sein, da der Stpfl. über die entsprechenden Beträge nicht zeitlich unbegrenzt verfügen kann. Die von Zinsfestsetzungen Betroffenen sollten daher auch auf kommunaler Ebene insoweit - jedenfalls für Verzinsungszeiträume ab 2012 - die entsprechenden Bes...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge
  • Trennungsunterhalt / 5 Steuerliche Berücksichtigung

    1.342

  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung

    967

  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

    809

  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit

    703

  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

    678

  • Honorargestaltung für Steuerberater01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach §35 StBVV abrechnen

    557

  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims

    496

  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden

    481

  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug

    470

  • Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR

    468

  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel

    460

  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen

    458

  • Praxisveräußerung und Praxisaufgabe: Voraussetzungen und Tarifprivilegien

    391

  • Frotscher/Drüen, GewStG §8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung

    374

  • Private Kapitaleinkünfte in den Anlagen KAP, KAP-BET und ... / b) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. §56 Abs.6 Satz1 Nr.2 InvStG (Zeile10)

    366

  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

    354

  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – §237 Abs.2 BewG

    348

  • Honorargestaltung für Steuerberater06/2019 / 1 Gebührenrecht: Was kostet eine verbindliche Auskunft?

    339

  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung

    336

  • Honorargestaltung für Steuerberater01/2021 / 4 Kollegenecke: Einspruch nach RVG abrechnen doch nicht günstiger?

    332

Top-Themen
Downloads
Haufe Fachmagazine
Literaturauswertung AO/FGO/UStG/GewStG/UmwStG/GrEStG/ASt ... / 2.54 § 238 AO (Höhe und ... (1)

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren

    Literaturauswertung AO/FGO/UStG/GewStG/UmwStG/GrEStG/ASt ... / 2.54 § 238 AO (Höhe und ... (2024)
    Top Articles
    Police Arrest Homicide Suspect
    Chesterfield officer who fatally shot Charles Byers was sued for excessive force in 2020
    Busted Newspaper Zapata Tx
    Terrorist Usually Avoid Tourist Locations
    Zitobox 5000 Free Coins 2023
    Sprague Brook Park Camping Reservations
    Wild Smile Stapleton
    Co Parts Mn
    Hay day: Top 6 tips, tricks, and cheats to save cash and grow your farm fast!
    When Is the Best Time To Buy an RV?
    104 Presidential Ct Lafayette La 70503
    Pvschools Infinite Campus
    Chris Hipkins Fue Juramentado Como El Nuevo Primer Ministro De...
    Darksteel Plate Deepwoken
    Gma Deals And Steals Today 2022
    Shreveport Active 911
    Non Sequitur
    Craftology East Peoria Il
    Committees Of Correspondence | Encyclopedia.com
    Iu Spring Break 2024
    Directions To Advance Auto
    Silive Obituary
    Halo Worth Animal Jam
    The best firm mattress 2024, approved by sleep experts
    The Blind Showtimes Near Amc Merchants Crossing 16
    Rqi.1Stop
    Tripadvisor Napa Restaurants
    Theater X Orange Heights Florida
    Dragger Games For The Brain
    Jordan Poyer Wiki
    Hdmovie2 Sbs
    Mythical Escapee Of Crete
    Wiseloan Login
    Pawn Shop Moline Il
    Rek Funerals
    Trust/Family Bank Contingency Plan
    Sam's Club Near Wisconsin Dells
    Siskiyou Co Craigslist
    The Hoplite Revolution and the Rise of the Polis
    Sun-Tattler from Hollywood, Florida
    Kaiju Paradise Crafting Recipes
    Nsu Occupational Therapy Prerequisites
    Let's co-sleep on it: How I became the mom I swore I'd never be
    Clausen's Car Wash
    Craigslist Central Il
    Exploring the Digital Marketplace: A Guide to Craigslist Miami
    Amy Zais Obituary
    St Anthony Hospital Crown Point Visiting Hours
    Displacer Cub – 5th Edition SRD
    Who Is Nina Yankovic? Daughter of Musician Weird Al Yankovic
    Palmyra Authentic Mediterranean Cuisine مطعم أبو سمرة
    Island Vibes Cafe Exeter Nh
    Latest Posts
    Article information

    Author: Horacio Brakus JD

    Last Updated:

    Views: 6261

    Rating: 4 / 5 (71 voted)

    Reviews: 86% of readers found this page helpful

    Author information

    Name: Horacio Brakus JD

    Birthday: 1999-08-21

    Address: Apt. 524 43384 Minnie Prairie, South Edda, MA 62804

    Phone: +5931039998219

    Job: Sales Strategist

    Hobby: Sculling, Kitesurfing, Orienteering, Painting, Computer programming, Creative writing, Scuba diving

    Introduction: My name is Horacio Brakus JD, I am a lively, splendid, jolly, vivacious, vast, cheerful, agreeable person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.